Sie wollen ein Schiff im Charter refinanzieren-lesen Sie hier! Flugbuchungen Der tageesaktuelle Währungskurs

 

Wer eine Segel- oder Motoryacht im nicht-EU-Ausland besitzt, und damit wieder in die Europäische Union einreist, muß einige wichtige Bestimmungen hinsichtlich Mwst, Zoll und deren Höhe bzw. Veranlagung beachten, über die häufig Wenige etwas wissen!

Dies wurde immer wieder gefragt, und so haben wir hier ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hamburg (mit derer freundlicher Genehmigung) im Original hinterlegt, welches man sich jederzeit ansehen kann.

Zunächst zur Flaggenführung:

Laut Auskunft des Schiffszentralregisters beim AG Hamburg ist es für die geführte Flagge relevant, wo das Schiff registriert ist, und nicht, wem es gehört, oder wo es sich befindet.
Man kann also z.B. innerhalb der EU als Deutscher auch eine beliebige andere Flagge führen, wenn die Yacht in einem anderen land registriert ist!

Nun zum Zoll, Mwst und Wiedereinfuhr

Hierzu bitte auf den nachfolgenden Link klicken.
Es wird ein WORD-DOC-File geladen, und sofort geöffnet (wenn man ein WORD-kompatibles Programm hat!)

Wichtig: bitte das DATUM des Schreibens beachten, und nötigenfalls an der oben rechts auf dem Schreiben als Absender angegebenen Dienststelle bei der OFD HH nachfragen!

Dies ist keine RECHTSAUSKUNFT, sondern eine allgemeine Information, die für den Einzelfall bei eben der zuständigen Behörde bzw. dazu berechtigen Beratern (Steuer-/Rechtsanwälte) verifiziert werden muß.
Mit dem Öffnen des Dokumentes erkennt der Leser diese Information als bekannt an!

Bitte beachten: es ist zulässig, einen Link auf diese Seite

www.holidaysailing.de/framedivers/yachteinfuhr.html

zu legen, aber das
Herunterkopieren des Schreibens und Veröffentlichung auf anderen Websites ist NICHT ZULÄSSIG!

So - und hier der Link zum Schreiben der OFD zu diesem Thema...  bitte HIER klicken und abwarten...



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